Fahrschule & Fahrzeughandel

T. Gerlach

Führerscheinklasse BE

Du darfst mit der Ausbildung zur Faherlaubnisklasse BE mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Mit begleitetem Fahren ab 17, kann schon mit  16 1/2 Jahren begonnen werden.

Die Fahrerlaubnisklasse B ist als Vorbesitz erforderlich.

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 3 Nachtfahrten

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)

Zur Antragstellung für BF17 benötigen wir folgende Unterlagen:

  • die Ausweiskopie der Begleitpersonen
  • die Führerscheinkopie der Begleitpersonen

Ist die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen darfst Du Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3500 kg betragen.

In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen AM und L  mit eingeschlossen. 

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