Führerscheinklasse A2
Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Wenn du im Vorbesitz der Klasse A1, weniger als 2 Jahre, bist schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als zwei Jahre sind keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten notwendig. Es müssen je nach den Fahrfähigkeiten Übungsstunden gefahren werden und eine 40 Min. Prüfungsfahrt absolviert werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine Ersthelferbescheinigung
Der Führerschein wird auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Ist die Ausbildung für Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ führen. Die Leistung darf maximal 35 kW (48 PS) und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A1 und AM mit eingeschlossen.