Führerscheinklasse AM
Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM mit 15 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten. Ebenso schreibt der Gesetzgeber keine Sonderfahrten vor.
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine Ersthelferbescheinigung
Die Gültigkeit des Führerscheins (vergleichbar mit dem Personalausweis) beträgt 15 Jahre, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Ist die Ausbildung für die Klasse AM erfolgreich abgeschlossen worden, darfst du:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Elektromotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Elektromotor/anderem Verbrennungsmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung oder einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Elektromotor/anderem Verbrennungsmotor mit maximal 4 kW Nenndauerleistung und einem Fremdzündungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer Leermasse (ohne die Masse der Batterien) von maximal 350 kg.