Fahrschule & Fahrzeughandel

T. Gerlach

Führerscheinklass B 197

Die neue Automatikregelung für den Führerschein der Klasse B


Seit dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197).
Danach hast du die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung durchzuführen und kannst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren, wenn du zusätzlich in deiner Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren bist und eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer absolviert hast.


Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl!

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
● 5 Überlandfahrten
● 4 Autobahnfahrten
● 3 Nachtfahrten

Es müssen besucht werden:
● 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
●   2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten  

 


Besonderheiten bei Erweiterungen

Hast du deine Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert, kannst du bei einer Erweiterung auf die Klassen BE, C1 oder C die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass diese Erweiterungsklassen mit der Schlüsselzahl 78 auf Automatikgetriebe beschränkt werden. D. h., du kannst trotzdem mit Fahrzeugen der Klassen BE, C1 oder C mit Schaltgetriebe fahren.



Hast du deine Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B mit der neuen Automatikregelung (B197) absolviert und beantragst eine Erweiterung auf die Klassen BE, C1 oder C, dann wird, sofern du die Prüfung für diese Erweiterungsklassen auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt hast, die jeweilige Erweiterungsklasse durch die Schlüsselzahl 78 auf das Fahren mit Automatikfahrzeugen beschränkt.


Fragen hierzu beantworten wir dir gern in einem persönlichen Gespräch.

 

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