Fahrschule & Fahrzeughandel

T. Gerlach

Führerscheinklasse A1

Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Es müssen besucht werden:

  • 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  • 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)

Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • biometrisches Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)


Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Ist die Ausbildung für Klasse A1 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen außerdem
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.

In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM mit eingeschlossen. 

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