Führerscheinklasse A1
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor. Somit ist die Anzahl der Übungsstunden abhängig von Deinen individuellen Fähigkeiten.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Es müssen besucht werden:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten (Thema A1, A2, A3 und A4)
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Ist die Ausbildung für Klasse A1 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf maximal 0,1 kW/kg betragen außerdem
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM mit eingeschlossen.